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Unser Führerschein-Blog

Aktuelles

Neues Urteil: MPU nach erster Alkoholfahrt erst ab 1,6 Promille

Zur 1,6-Promille-Grenze hat es ein wegweisendes Urteil gegeben. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden: Erstmals erwischte Alkoholsünder dürfen erst ab 1,6 Promille zur MPU geschickt werden. Liegt ihr Alkoholwert darunter, dürfen die zuständigen Behörden nicht grundsätzlich den "Idiotentest" verlangen. Heißt also: Wer das allererste Mal mit Alkohol am Steuer erwischt wird, bekommt den Führerschein nach der Sperrfrist auch ohne positives MPU-Gutachten zurück. Vorausgesetzt, er hat weniger als 1,6 Promille intus. Aber natürlich gibt es Ausnahmen... So kann die MPU auch unter 1,6 Promille verlangt werden, wenn davon auszugehen ist, dass der Betroffene erneuten Alkoholmissbrauch begeht. Hierfür müssen aber weitere aktenkundige Vorfälle oder konkrete Hinweise vorliegen. Und das sind die Hintergründe zum Leipziger Urteil: Zwei Betroffene wurden nach einer Trunkenheitsfahrt zur MPU geschickt. Das wollten sie aber nicht hinnehmen und zogen vors Gericht. Ihr Argument: Sie hatten jeweils deutlich unter 1,6 Promille und waren vorher nie im Straßenverkehr aufgefallen. In der…

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