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Ob Rettungsgasse, Handy oder Autorennen: Verkehrssünder werden härter bestraft

Finger weg vom Handy! Das gilt für Autofahrer von jeher. Doch die Zahl der Handysünder ist in den letzten Jahren derart drastisch gestiegen, dass die Bundesregierung die Gesetze deutlich verschärft. Auch Rasern und rücksichtlosen Verkehrsteilnehmern, die Rettungskräfte behindern drohen ab sofort deutlich härtere Strafen. Das Wichtigste im Überblick…

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Handynutzung am Steuer

Egal ob Smartphone, Tablet oder E-Book-Reader: Wer während der Fahrt ein elektronisches Gerät bedient, muss deutlich mehr Strafe zahlen. Das Bußgeld steigt von bislang 60 auf mindestens 100 Euro. Bei schweren Verstößen sind sogar bis zu 200 Euro Strafe möglich. Außerdem kann es nach der unerlaubten Handynutzung statt 1 Punkt bis zu 2 Punkte in Flensburg geben. Übrigens: Auch Radler sollten zum telefonieren besser absteigen und schieben. Für sie klettert das Bußgeld von 25 auf immerhin 55 Euro! Die Begründung des Gesetzgeber: Ablenkung am Steuer ist eine der Hauptursachen für Unfälle. Die erhöhten Strafen sollen abschreckend wirken und an die Vernunft der Verkehrsteilnehmer apellieren.

Blockieren von Rettungskräften

Jeder Autofahrer hat es in der Fahrschule gelernt, doch nicht alle setzen es in der Praxis um: Das Bilden von Rettungsgassen bei Unfall und Stau. Da Rettungskräfte immer wieder mit verstopfen Wegen zu kämpfen haben gibt es verschärfte Strafen. Wer zum Beispiel auf der Autobahn keine Rettungsgasse bildet muss das zehnfache zahlen. Statt 20 Euro gibt es minimum 200 Euro Bußgeld. Zudem droht ein Monat Fahrverbot und bis zu 2 Punkte. Doch auch im Stadtverkehr ist stets auf Martinshorn und Blaulicht zu achten. Auch die Strafen für Missachtung von Polizei, Feuerwehr und Co werden verschärft.

…wie war das eigentlich nochmal mit der Rettungsgasse? Der ADAC bringt das in diesem Videoclip schön auf den Punkt!

Raserei und Autorennen

Immer wieder werden Unbeteiligte bei illegalen Autorennen getötet. Daher zieht der Gesetzgeber auch hier die Reißleine und verhängt künftig drastische Strafen. Jeder, der an einem illegalen Rennen teilnimmt oder dieses organisiert, muss mit Gefägnis rechnen. Wird jemand verletzt oder stirbt drohen bis zu zehn Jahre Haft. Und auch wenn das Rennen „glimpflich“ endet sind bis zu zwei Jahre Freiheitsentzug möglich. Allein das Vorhaben ein illegales Autorennen zu organisieren wird bestraft. Früher waren die Strafen mit 400 Euro Bußgeld und einem Monat Führerscheinentzug regelrecht milde. Die Rennen galten bislang als Ordnungswidrigkeit, nach der Gesetzesänderung sind sie ab sofort eine Straftat.

Verhüllung des Gesichts

Künftig gilt außerdem: Das Gesicht eines Kraftzeugfahrers muss so gut wie möglich erkennbar sein. Aufgrund der zunehmend automatisierten Verkehrsübewachung sind Schleier, Masken und Hauben am Steuer ab sofort verboten. Wer das ignoriert muss 60 Euro Bußgeld berappen. Gut zu wissen für Karnevalsfreunde: Faschings- oder Halloweenschminke ist von dem Verbot nicht betroffen. Und auch auffällige Tattoos, Piercings, Bärte oder Kopftücher sind völlig in Ordnung. Genauso versteht sich, dass z.B Schutzhelme für Motorradfahrer oder Sonnenbrillen von dem Verbot ausgenommen sind.

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