Punktestände im Überblick
1 bis 3 Punkte
Diese Stufe gilt als „Vormerkung“ in Flensburg. Der Eintrag in die Kartei hat zwar keine weiteren Auswirkungen, dennoch sollten Sie Ihr eigenes Verhalten im Straßenverkehr reflektieren und weitere Fehler natürlich vermeiden.
4 bis 5 Punkte
Diese Stufe gilt als „Ermahnung“ und damit ist Vorsicht geboten: Nur noch ein schweres Delikt und Ihr Führerschein könnte weg sein! Deshalb erhalten Sie bei diesem Punktestand einen Hinweis der Behörde, dass Sie die Möglichkeit haben, aktiv Punkte abzubauen. Die Teilnahme am sogenannten Fahreignungsseminar (FES) ist freiwillig. Nutzen Sie diese Chance nicht, sollten Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr zumindest ernsthaft überdenken und dringend bessern.
6 bis 7 Punkte
Diese Stufe gilt als „Verwarnung“ in Flensburg und bedeutet Alarmstufe Rot! Jetzt dürfen Sie sich keinen weiteren Fehler im Straßenverkehr erlauben. Auch die Möglichkeit zum freiwilligen Punkteabbau ist erloschen. Die Behörde wird Sie zwar nochmals auf das FES hinweisen. Ein aktiver Punkteabbau ist allerdings nicht mehr möglich.
8 Punkte
Sie müssen Ihren Führerschein abgeben und die Fahrerlaubnis wird Ihnen entzogen. Im Normalfall wird eine Sperrfrist von mindestens 6 Monaten verhängt und eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung angeordnet. Den Führerschein bekommen Sie nur mit einem positiven MPU-Gutachten wieder.
Kennen Sie den Stand Ihrer Punkte in Flensburg? Falls nicht, gibt’s die genaue Auskunft beim KBA
Wenn Sie den Stand Ihrer Punkte in Flensburg erfahren möchten, müssen Sie sich an das Kraftfahrt-Bundesamt wenden. Auf postalische Nachfrage bekommen Sie dort Ihre Punkte mitgeteilt. Das nötige Formular finden Sie hier.
Seit Dezember 2016 ist zudem die Online-Abfrage des Punktestands möglich. Allerdings benötigen Sie hierfür neben einem neuen Personalausweis (ausgestellt nach dem 01.11.2010) auch einen speziellen Kartenleser.
Telefonische Auskünfte erteilt die Behörde zwecks Datenschutz nicht. Aber wenn Sie zufällig in Flensburg unterwegs sind, können Sie Ihren Punktestand direkt am Auskunftspavillon des Bundesamtes in der Fördestraße 16 erfahren. Dazu müssen Sie lediglich Ihren gültigen Personalausweis, Pass oder behördlichen Dienstausweis mitbringen.