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Trinken, Feiern, Fahren, Sex: Unser kleiner Karnevals-Knigge

Viele Küstenbewohner freuen sich auf die wilden Tage der fünften Jahreszeit! Grund genug mal zu sehen, wie wir alle gut durch das bunte Treiben kommen, ohne uns unnötigen Ärger einzufangen…

Trinken und Fahren

Feiern ohne Reue… das sollte jeder, der sich gerne ins bunte Treiben schmeißt! Wer allerdings Bußgeldzettel, Fahrverbot und MPU vermeiden möchte, sollte Auto und Fahrrad besser stehen lassen. Schon ab 0,3 Promille kann die Behörde unsere Fahrerlaubnis kassieren, wenn wir einen Unfall bauen. Und dieser Wert ist schnell erreicht, nämlich schon mit einem Bier. Und auch wenn Sie niemanden schaden: Ab 0,5 Promille ist der Führerschein für einen Monat weg. Ab 1,1 Promille sieht man den Führerschein bis zum Karneval im nächsten Jahr nicht mehr. Dann wird er für mindestens ein Jahr einkassiert und die Behörden schicken Sie zur MPU. Dasselbe gilt, wenn Sie mit mehr als 1,6 Promille auf dem Drahtesel erwischt werden.

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Trinken und Fahren? Gerne… aber bitte nur als Fahrgast mit Bus oder Taxi!

Trinken und Taumeln

Doch wer meint, dass zu Fuß kein Ärger droht, liegt auch nicht ganz richtig! Was viele gar nicht wissen: Auch als betrunkener Fußgänger riskiert man einen Akteneintrag. Hier greifen zwar keine Promille-Regeln wie beim Rad- und Autofahren, aber trotzdem können Sie haftbar gemacht werden. Zum Beispiel, wenn Sie in Trunkenheit einen Unfall verursachen. Und wird im Zuge einer Auffälligkeit oder einem Unfall eine Alkoholabhängigkeit festgestellt, kann das den Entzug der Fahrerlaubnis bedeuten. Zu Fuß nach Hause torkeln ist also auch nicht die beste Idee…

Verkleidet am Steuer

Darf ich mich als Batman ans Steuer setzen und dabei meine Maske tragen? Prinzipiell lautet die Antwort auf solche Fragen JA! Ob Mickey Mouse, Superman oder Cowboy: Sie dürfen sich kostümiert und geschminkt hinters Steuer setzen. Allerdings darf Ihr Kostüm die Verkehrssicherheit nicht gefährden. Eine Maske, die Ihre Sicht behindert oder einen Anzug, der Sie in Ihrer Bewegungsfreiheit einschränkt, dürfen Sie also nicht tragen. Von der Spiderman-Vollverkleidung, die vielleicht Gehör und Blickfeld gleichzeitig beeinträchtigt, raten wir also dringend ab! Auch wenn Sie mit Froschfüßen oder sonstigen lustigen Fußbekleidungen vom Pedal abrutschen – und somit auf Grund von ungeeignetem Schuhwerk einen Unfall bauen – droht extra Ärger.

Musik im Auto

Sie dürfen im Auto jede Musik hören, die Sie möchten. Falls die Schlagermusik allerdings zu heftig aus den Lautsprechern dröhnt und dies Ihr Gehör beeinträchtigt, kann Ihnen die Polizei ein Bußgeld von 10 Euro aufdrücken. Beschallen Sie mit Lautsprecher sogar eine ganze Straße und führt das zu Ablenkung und Belästigung, sind 25 Euro Bußgeld fällig.

Sex im Auto

Zum Karneval kann es heiß hergehen, da kommen sich die Feiernden schnell näher. Klassischer Rückzugsort ist oft das Auto… aber was passiert eigentlich, wenn Sie jemand beim Sex im Auto erwischt? Auch hier gibt es kein grundsätzliches Verbot. Ärger gibt es nur, wenn sich Unbeteiligte dadurch gestört fühlen. Sie sollten Ihr Liebesnest also in jedem Falle ein gutes Stück abseits des Karnevaltrubels parken.

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Fallen Sie mit Drogen auf, wird die Führerscheinstelle in jedem Fall informiert

Kiffen zum Karneval

Karnevalsdelikt ist nicht gleich Kavaliersdelikt! Viele Leute unterschätzen noch immer die negativen Konsequenzen des Drogenkonsums. Natürlich ist Autofahren nach dem Drogenkonsum absolutes Tabu. Aber wie ist es eigentlich, wenn Sie zu Fuß unterwegs sind und kurz vorher einen Joint geraucht haben? Solange Sie sich komplett unauffällig verhalten, darf die Polizei Sie nicht kontrollieren. Fallen Sie allerdings irgendwie auf oder verhalten sich verdächtig, dürfen Beamte einen Drogentest durchführen. Haben Sie illegale Substanzen dabei, wird dies der Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt und Ihre Fahrerlaubnis ist in akuter Gefahr. Einzig beim Erstdelikt – wenn Sie mit minimalen Mengen Cannabis erwischt werden – kommen Sie noch ohne führerscheinrechtliche Konsequenzen davon. Im Normalfall wird aber jeglicher Drogenkonsum oder -besitz an die Fahrerlaubnisbehörde gemeldet. Und das unabhängig davon ob Sie ein Kraftfahrzeug führen, mit dem Rad unterwegs sind, nur Beifahrer sind, mit dem Bus, Taxi oder zu Fuß unterwegs. Deshalb besser Finger weg von sämtlichen Rauschmitteln, wenn Ihnen Ihr Führerschein heilig ist!

Kontrollen im Karneval

Generell gilt: Verhalten Sie sich ruhig und kooperativ, wenn Polizisten Sie ansprechen oder kontrollieren wollen, denn die Beamten verfügen auch immer über einen gewissen Ermessensspielraum. Missachten Sie die Anweisungen der Beamten, droht auch hier nur unnötiger Ärger. Ignorieren Sie als Radfahrer zum Beispiel ein Haltegebot, kostet Sie das nochmal 35 Euro extra. Als Autofahrer kassieren Sie zudem einen Punkt ins Flensburg und müssen 70 Euro Bußgeld bezahlen. Geben Sie der Polizei ein direktes oder indirektes Schuldeingeständnis, kann sich Ihr Bußgeld übrigens verdoppeln. Denn dann zählt Ihr Delikt als Vorsatz – und kann nicht mehr als fahrlässig ausgelegt werden. Falls Sie also angehalten und von den Beamten gefragt werden, warum Sie gestoppt wurden ist es immer am klügsten erstmal „Nein“ zu sagen und sich nicht in wilden Ausreden zu verzetteln (selbst wenn Sie genau wissen, was Sie verbockt haben). Wollen Sie ein hohes Bußgeld, ein Fahrverbot oder den Entzug Ihres Führerscheins verhindern, sollten Sie übrigens besser einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten. Dieser wird Ihnen sagen können, ob das Anfechten eine reelle Chance hat oder nicht.

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