Aktuelles
Blog-Serie: Alltagsfallen – Was ist zu beachten beim Abstinenznachweis?
Pralinen, Mohnkuchen, Alkoholfreies Bier - Was darf man, und was nicht? Teil 2: Schokolade, Bier und Körperpflege Schnapspralinen, Rotweinsauce, Essig & Co. Die Liste der Lebensmittel und Speisen, die Alkohol in geringen Mengen enthalten, ist nicht unbedingt kurz. Da viele alkoholische Getränke einen besonderen Eigengeschmack tragen, wie z.B. Sherry, Rum, Wein oder auch Bier, sind sie als Zutat in Süßigkeiten und Speisen sehr beliebt. Und auch Essig ist als vergorenes Produkt je nach Sorte nicht komplett frei von Alkohol. Wer jetzt Angst bekommt und sich schon eine komplizierte schwarze Liste der Lebensmittel schreibt, sei aber beruhigt: Es gilt keine absolute Nulltoleranz bei der Beurteilung des Alkoholkonsums. Damit soll zwar keineswegs dazu geraten werden, es auch mit alkoholischen Getränken drauf ankommen zu lassen. Wenn aber nur kleine Mengen im Essen enthalten sind, sollte das in der Regel nicht zur Überschreitung der Grenzwerte kommen. Bei einer bevorstehenden Urinprobe sollte aber zur Sicherheit…
Blog-Serie: Alltagsfallen – Was ist zu beachten beim Abstinenznachweis?
Pralinen, Mohnkuchen, Alkoholfreies Bier - Was darf man, und was nicht? Teil 1: Der Abstinenznachweis: Eine haarige Angelegenheit Wer den Führerschein durch Autofahren unter Substanzeinfluss verloren hat, muss ab 1,9 Promille für die bevorstehende Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) einen Abstinenznachweis vorlegen. Wer in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen Trunkenheit am Steuer auffällig geworden ist, kann bereits mit einem niedrigeren Promillewert dazu verpflichtet werden. Das heißt es muss bewiesen werden, dass auf die entsprechende(n) Substanz(en) nach dem Vorfall konsequent verzichtet wurde. Wer eine Abstinenz einhalten kann, dessen Konsumverhalten ist (wieder) unter Kontrolle, so die zugrundeliegende Annahme. Als Zeitspanne sind 12 Monate üblich – ein kürzerer Testzeitraum, der dann noch mit einer zusätzlichen Argumentation kombiniert werden muss, gilt nur für Ausnahmefälle. Während früher gute Leberwerte schon als ausreichender Gegenbeweis für übermäßigen Alkoholkonsum gezählt wurden, sind heute präzisere Verfahren und damit auch strengere Richtwerte im Einsatz. Zwei Verfahren werden gleichwertig von den Prüfstellen anerkannt:…
Immer mehr Aggression am Steuer?
Nimmt die Anzahl der aggressiven Autofahrer im Norden wirklich zu? Mit dieser Frage beschäftigt sich die Sendung SAT. 1 Regional Nord zum Deutschen Verkehrsgerichtstag am 29.01.2020. Auch unsere Chefin Hadassah Aschoff wird hierzu befragt. (IPBB-Chefin Hadassah Aschoff bei Sat.1 Regional vom 29.01.2020)
Unser Büro in Lübeck
Die Breite Straße liegt mitten in der Fußgängerzone in der Altstadt der Hansestadt Lübeck. Durch diese zentrale Lage sind wir auch für Sie fußläufig oder mit dem Bus (8710 / 8720) vom Bahnhof aus schnell zu erreichen. Den Link zur Anfahrtsskizze finden Sie HIER. Zu unserem Gebäude - das „Kanzleigebäude Lübeck“ Ehemals Schriverie (Hochdeutsch für Schreiberei) und der damalige Sitz der Notare und Ratsschreiber. Der Renaissance-Saal entstand 1615 und diente damals als Kommissionsstube, d.h. als Gerichtssaal. Danach wurde das Bauwerk auch als Polizeigebäude genutzt. Im Arkadengang befinden sich heute das Wiener Caféhaus, der Adlersaal, einige Geschäfte und eben auch unser Büro. Gegenüber auf der anderen Straßenseite finden Sie das Café Niederegger mit seinem köstlichen Marzipan und seinen leckeren Torten und Kuchenstücken. Nach Ihrer Beratungsstunde können Sie dort einen Leckerbissen genießen. Außerdem ist unsere Adresse natürlich auch bekannt als Sitz des Lübecker Rathauses. In diesem alten und ehrwürdigen Gebäude beraten wir…
So fahren Sie sicher durch die kalte Jahreszeit
Zum Ende des Jahres wünscht man einander gern einen guten Rutsch - und zwar nur in ein neues Jahr und weniger auf den Straßen! Aber auch, wenn der Jahreswechsel schon ein paar Tage her ist, wird es kälter und kälter und das ist auch auf den Straßen immer deutlicher zu merken. 🥶 Scheiben und Spiegel freikratzen - nervig, aber unerlässlich! Also denkt daran: Angepasst fahren! 🚗 Denn Winterreifen sind zwar ein Muss, schützen jedoch nicht vor allen Gefahren winterlicher Wege! ❄️ Unsere Tipps: Geschwindigkeit den Wetterbedingungen anpassen, also nicht nur bei Glätte, sondern auch bei Nebel oder Schnee/-Regen gerne den Fuß etwas vom Gas nehmen! 🌫Wenn die Reifen bei Schnee und/oder Glätte durchdrehen: vorsichtiges Anfahren im zweiten Gang und mit schleifender KupplungBei Glätte immer möglichst früh hochschalten und niedertourig fahrenAbrupte Lenkbewegungen vermeiden Und sollte es zwischen den Feiertagen oder zu Silvester etwas zu feuchtfröhlich für den ein oder anderen Fahrer…
Fünf Jahre neues Punktsystem – (k)ein Grund zum feiern
Unser Beitrag zum Tempolimit im NDR
Neu in SH: Zu Verkehrsdelikten online Stellung nehmen
Fahrverbot nach Pöbeln und Beleidigung
Passend zur Karnevalszeit lesen wir wieder überall, was wir hinterm Steuer nicht dürfen: Vor allem natürlich nicht trinken und keine gigantischen Faschingskostüme tragen, die unsere Sicht oder Bewegung einschränken. Aber auch die Zunge sollten wir bei allem Überschwang besser etwas zügeln... denn: Wer pöbelt und beleidigt, dem droht Fahrverbot! Das zeigt jetzt ein Fall aus München. Hier hat das Amtsgericht einen Renter zu einem Monat Fahrverbot und einer Geldstrafe verdonnert. Was war passiert? Der Mann hat seine schlechte Laune an einem Radfahrer ausgelassen. Als er ein in zweiter Reihe parkendes Auto umfahren muss, will er auch den entgegenkommenden Radfahrer zum Ausweichen zwingen. Er droht dem Radler damit, ihn anzufahren. Außerdem beschimpft er ihn - wörtlich - als Arschloch. Weil Zeugen den Fall bestätigen und der Rentner bereits zuvor wegen Nötigung Ärger mit der Justiz hatte, gibt es als Strafe einen Monat Führerscheinentzug. Dazu kommt eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen á…
Neuer Ratgeber: Alle Bußgelder in einem Heft
Der ADAC hilft allen Interessierten durch den Gesetzesdschungel rund um Verkehrssünden, Fahrverbot, Bußgeld und Punkte: mit einem neuen Ratgeber, der ab sofort im Buchhandel erhältlich ist. Die Broschüre ist topaktuell und beinhaltet bereits die neuesten Gesetze, die seit Oktober auf deutschen Straßen gelten. Darunter fällt das Nutzungsverbot von Handys am Steuer sowie die Regelungen zum Bilden von Rettungsgassen. Neu ist zum Beispiel aber auch das Verbot des Fahrens mit verhülltem Gesicht oder die Regelung zu illegalen Autorennen. Hinzu kommen neue Richtlinien für die Nutzung von Winterreifen sowie neue Gesetze beim Verstoß gegen die Gewichts- oder Höhenbegrenzung. Zusätzlich bietet der knapp 200 Seiten dicke Ratgeber Informationen über Verkehrszeichen und Wissenswertes zum Thema Rechtsschutz. Kostenpunkt für das Heft sind 7,99 Euro. Dies ist gut investiertes Geld, nicht nur für diejenigen, die sich auf die MPU vorbereiten oder bedrohlich viele Punkte auf dem Flensburg Konto haben. Jeder, der verantwortungsbewusst fahren und sich auf…
Ob Rettungsgasse, Handy oder Autorennen: Verkehrssünder werden härter bestraft
Finger weg vom Handy! Das gilt für Autofahrer von jeher. Doch die Zahl der Handysünder ist in den letzten Jahren derart drastisch gestiegen, dass die Bundesregierung die Gesetze deutlich verschärft. Auch Rasern und rücksichtlosen Verkehrsteilnehmern, die Rettungskräfte behindern drohen ab sofort deutlich härtere Strafen. Das Wichtigste im Überblick... Handynutzung am Steuer Egal ob Smartphone, Tablet oder E-Book-Reader: Wer während der Fahrt ein elektronisches Gerät bedient, muss deutlich mehr Strafe zahlen. Das Bußgeld steigt von bislang 60 auf mindestens 100 Euro. Bei schweren Verstößen sind sogar bis zu 200 Euro Strafe möglich. Außerdem kann es nach der unerlaubten Handynutzung statt 1 Punkt bis zu 2 Punkte in Flensburg geben. Übrigens: Auch Radler sollten zum telefonieren besser absteigen und schieben. Für sie klettert das Bußgeld von 25 auf immerhin 55 Euro! Die Begründung des Gesetzgeber: Ablenkung am Steuer ist eine der Hauptursachen für Unfälle. Die erhöhten Strafen sollen abschreckend wirken und an…