MPU kann bereits bei 1,1 Promille angeordnet werden
Verglichen mit dem Jahr 2021 ereigneten sich 1975 noch rund 74 % mehr Unfälle, die auf Alkoholkonsum zurückzuführen waren. Das liegt daran, dass der Gesetzgeber Alkohol am Steuer immer weniger duldet. Trotzdem ist im Jahr 2021 immer noch an jedem zweiten Tag ein Mensch im Straßenverkehr ums Leben gekommen, weil Alkohol im Spiel war. Kein Wunder, dass das Bundesverwaltunggericht im selben Jahr mit einer weiteren Entscheidung nachgelegt hat.
Ein Bier geht noch? Das kann seit 2021 nur noch schneller zur MPU führen
Dass sich der Promille-Wert im Blut anhand einer Faustregel berechnen lässt, ist nichts anderes als ein großer Irrtum. Wie sehr ein Glas Wein anschlägt, richtet sich nach vielen individuellen Faktoren wie Geschlecht, Körpergewicht, der Gestaltung der Mahlzeiten etc. Wer sich nach dem Genuss von zwei Litern Bier oder einer Flasche Wein ans Steuer setzt, schaltet die möglichen Kosequenzen wohl einfach geistig aus. Denn neben Menschenleben gerät auch der Führerschein und damit oftmals die eigene Existenz in Gefahr.
Wenn man mit 1,6 Promille und mehr im Blut hinterm Steuer erwischt wird, muss man für den Wiedererhalt des Führerscheins grundsätzlich den Umweg über die MPU in Kauf nehmen. Das bedeutet aber aktuell nicht mehr, dass man ab 1,1 Promille aus dem Schneider ist, nur weil man bspw. so vernünftig war erst abends zu trinken. Denn das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat 2021 einen Präzidenzfall geschaffen und entschieden, dass auch den Verkehrssündern eine MPU droht, die keine typischen Auffälligkeiten zeigen.
Das sind die neuen Folgen der MPU-Regelungen bei übermäßigem Alkoholgenuss
Was passiert also, wenn man zu angemessener Tageszeit ab 1,1 Promille im Blut Aussprache und Gleichgewicht noch immer voll im Griff hat? Nach heutigen Erkenntnissen lässt sich in diesem Fall vermuten, dass der Körper sich bereits an den Alkohol gewöhnt hat. Die Behörden nehmen dann an, dass der Fahrer oder die Fahrerin auch künftig regelmäßig unter Alkoholeinfluss am Steuer sitzen wird. Das bedeutet: Es bestehen Zweifel an der Fahreignung. Erst das medizinisch-psychologische Gutachten wird darauf eine klare Antwort geben können. Daraus ergibt sich nur noch ein Grund mehr, warum Trinken und Fahren alles andere als eine gute Kombination sind.