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Cannabis und Autofahren passt auch nach der Legalisierung nicht zusammen

Was ändert die Legalisierung von Cannabis für AutofahrerDie Ampel-Koalition hat die Legalisierung von Cannabis von Berlin aus deutschlandweit zu einem aktuellen Thema deklariert. Ein entsprechendes Papier hat die Bundesregierung bereits im Oktober 2022 aufgesetzt. Auf Widerstände der EU wurde im April 2023 mit einer Überarbeitung des geplanten Gesetzesentwurfs reagiert. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir rechnet noch in diesem Jahr mit dem Inkrafttreten. Doch wie es aussieht, gibt es bisher auf viele Fragen noch keine treffenden Antworten.

Was ändert die Legalisierung von Cannabis für Autofahrer?

Immerhin wird der Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen künftig nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Auch der Besitz von bis zu 25 g Cannabis wird straffrei bleiben. Was viele nicht wissen: Das Straßenverkehrsgesetz bleibt von der Legalisierung unberührt. Das Autofahren unter Einfluss von Cannabis ist hier in § 24 a geregelt und weiterhin verboten.

Geklärt ist obige Frage allerdings doch nicht ganz. Denn nach der Angabe genauer Grenzwerte sucht man vergeblich. Fest steht: Das Gericht orientiert sich nach der THC-Menge im Blut. Sobald mehr als 1,0 ng pro 1 ml Blutserum überschritten sind, besteht eine Ordnungswidrigkeit. Bereits ein Joint pro Woche, der etwa 0,3 gr Cannabis enthält, genügt, um diesen Wert zu überschreiten. Das ist nur ein weiterer Grund, warum Drogen am Steuer grundsätzlich tabu sein sollten.

Die Legalisierung schützt nicht vor der MPU.

Wer zum ersten Mal erwischt wird, erhält auch weiterhin zwei Punkte in Flensburg, zahlt ein Bußgeld von 500 Euro und gibt den Führerschein für einen Monat ab. Beim zweiten Mal verdoppelt sich das Bußgeld bereits. Es folgen weitere zwei Punkte und das Fahrverbot gilt über drei Monate. Beim dritten Mal wird die Wiederholungstat mit 1500 Euro Bußgeld, wieder zwei Punkten und drei Monaten Führerscheinentzug bestraft. Dazu kommt noch eine Anordnung der MPU.

Bei illegalen Drogen erfolgt zusätzlich von der Führerscheinstelle die Anordnung einer MPU – trotz erster oder zweiter Auffälligkeit.

Im Rahmen der MPU wird die Fahreignung überprüft. Das eigentliche THC ist in der Regel zwar innerhalb weniger Stunden abgebaut, das THC Abbauprodukt ist allerdings mehrere Tage bis hin zu mehreren Wochen im Körper nachweisbar. Da lässt sich natürlich auch schwer einschätzen, wann das Autofahren wieder möglich ist, ohne eine Gefahr im Straßenverkehr darzustellen.Was an dieser Stelle auch noch interessant ist: Wenn der Rauschzustand verflogen ist, gilt das nicht gleichermaßen für den THC-Wert im Blut.

Quellen:

Autobild (externer link)

NDR (externer link)

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